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Der Bau von Jurten kann je nach Nutzung und Größe den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, bzw. den entsprechenden Verordnungen über Fliegende Bauten (Fliegender Bau) unterliegen.

Von einigen Bundesländern liegen uns baurechtliche Beurteilungen der Ministerien vor, welche bestätigen, dass die Regelungen für Fliegende Bauten nicht anzuwenden sind.

Die Situation vor Ort differiert von Bundesland zu Bundesland und ebenso unter den jeweils zuständigen Baubehörden. Es ist jedoch von einer Annäherung der Regelungen auszugehen, da die jeweiligen Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten von den Bundesländern untereinander anerkannt werden.

In aller Regel ist vor Errichtung einer Jurte von mehr als 75 m² ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Behörden angeraten. Eine Unterscheidung auf öffentlichem oder privatem Grund gibt es hier nicht. Ebenso ist es unerheblich, ob es sich um eine öffentliche oder geschlossene Veranstaltung handelt.

Die Frage am besten beim zuständigen Bauamt stellen, telefonisch oder per Email.